Pflasterlux GmbH · Hirschholm 27 · 24357 Fleckeby · www.pflasterlux.de
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurz gesagt
Unsere Bedingungen folgen dem Ablauf deines Auftrags: Angebot, Preis, Termin, Ausführung, Abnahme, Rechnung. Was im Angebot steht oder was wir einzeln mit dir vereinbaren, geht immer vor.
1. Für wen diese Bedingungen gelten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die du der Pflasterlux GmbH, Hirschholm 27, 24357 Fleckeby, erteilst: Reinigung, Fugensanierung, Farbbeschichtung, Imprägnierung, Unkrautbekämpfung, Graffitientfernung, Fassaden- und Laserreinigung, Heckenschnitt und den Pflegeplan. „Wir“ ist die Pflasterlux GmbH.
Es gilt die Fassung, die deinem Angebot beilag. Was im Angebot steht oder was wir einzeln mit dir vereinbaren, geht diesen Bedingungen vor.
Verbraucher ist, wer den Auftrag überwiegend zu privaten Zwecken erteilt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer dabei gewerblich oder selbständig beruflich handelt (§ 14 BGB). Für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber gilt zusätzlich Abschnitt 15.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die über ihre Verwaltung beauftragt, behandeln wir wie einen Verbraucher, wenn ihr mindestens ein Verbraucher angehört.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Angebot
- 30 Tage gültig, als PDF per E‑Mail (Abschnitt 2)
- Preis
- Fester Preis je m², abgerechnet nach gemessener Fläche; Mehraufwand nur mit deinem Ja (Abschnitt 4)
- Bestand
- Unterbau, Gefälle und Entwässerung gehören nicht zu unserer Leistung; was wir erkennen, sagen wir vorher (Abschnitt 3)
- Zahlung
- 14 Tage nach der Abnahme, keine Vorkasse (Abschnitt 5)
- Wetter
- Wir verschieben; ab vier Wochen Verschiebung kannst du kostenfrei zurücktreten (Abschnitt 6)
- Abnahme
- Gemeinsam mit Protokoll, sonst Frist von sieben Werktagen (Abschnitt 9)
- Mängel
- Wir bessern unsere eigene Arbeit nach; Verjährung ein Jahr, bei Mörtelfugen die gesetzliche Frist (Abschnitt 10)
- Pflegeplan
- Zwölf Monate ab der Nullmessung, danach monatlich kündbar (Abschnitt 14)
AGB als PDF6 Seiten, dieselbe Datei wie in deinem Angebot
2. Wie der Vertrag zustande kommt
Anfragen über unsere Website, per E‑Mail, Telefon oder Messenger sind unverbindlich. Die Preise auf unserer Website gelten je Einheit, zum Beispiel je Quadratmeter, Meter oder Stunde. Wir kennzeichnen sie als festen Preis, als Richtwert oder als ab-Preis. Verbindlich ist der Preis in deinem Angebot. Was ein Rechner auf unserer Website ausgibt, ist noch kein Angebot. Stimmen deine Angaben, übernehmen wir genau diesen Preis ins Angebot.
Du bekommst von uns ein Angebot in Textform, als PDF per E‑Mail. An das Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden, wenn darin keine andere Frist steht.
Der Vertrag kommt zustande, wenn du das Angebot in dieser Frist annimmst, zum Beispiel per E‑Mail, Messenger oder am Telefon. Wir bestätigen dir den Auftrag in Textform.
Als Verbraucher bekommst du mit dem Angebot diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular.
3. Was wir leisten
Was wir für dich tun und welches Ergebnis du bekommst, steht im Angebot. Verfahren, Geräte und Material wählen wir passend zu deiner Fläche.
- Bestand
- Wir arbeiten an deiner vorhandenen Fläche. Unterbau, Bettung, Gefälle, Entwässerung und Verlegeart bauen oder verändern wir nicht; sie gehören nur zur Leistung, wenn das Angebot sie nennt. Was wir vorher am Bestand erkennen, etwa lose Bettung, fehlendes Gefälle, Setzungen, aufgeraute oder abgeplatzte Steine, halten wir mit Fotos fest und sagen dir, was daraus folgen kann. Geschwächte Stellen können sich beim Reinigen weiter lösen. Du entscheidest: Leistung anpassen, Ursache vorher beheben lassen oder trotzdem ausführen.
- Reinigung
- Wir entfernen Grünbelag, Moos, Algen und lose anhaftenden Schmutz mit Heißwasser. Flecken, die in den Stein eingezogen sind, zum Beispiel Rost, Öl, Reifenabrieb oder Kalkausblühungen, und Farbunterschiede durch Alter und Witterung gehören nur zur Leistung, wenn das Angebot sie nennt. Gereinigter Stein wirkt heller als vorher.
- Spritzwasser
- Beim Reinigen spritzt Wasser mit gelöstem Schmutz. Fenster, Türen, Fassaden und Beete an der Fläche decken wir ab oder halten Abstand, und wir spülen angrenzende Flächen nach.
- Fugen
- Beim Reinigen wird Fugenmaterial zum Teil ausgetragen. Neue Fugen sind eine eigene Leistung und stehen als Position im Angebot. Loser Fugensand setzt sich in den ersten Wochen nach dem Einkehren. Natursand kann in den ersten vier bis fünf Wochen graue Rückstände auf dem Stein hinterlassen. Sand- und Polymersandfugen sind nicht dauerhaft geschlossen: Regen spült Sand aus, die Fuge setzt sich und verfärbt sich, Unkraut kann wieder einwachsen. Sie brauchen Pflege und Nachsanden. Mörtelfugen sind fest; wo die Fläche darunter nachgibt, etwa bei ungebundener Bettung, können sie reißen.
- Schmutz und altes Fugenmaterial
- Was beim Reinigen und Ausräumen anfällt, sammeln wir an einer Stelle auf deinem Grundstück, die wir vorher mit dir festlegen. Es bleibt bei dir; über Verwendung und Entsorgung entscheidest du. Abtransport und Entsorgung gehören nicht zu unserer Leistung. Stellst du einen Big Bag oder Container bereit, füllen wir direkt hinein. Material, das nach unserer Einschätzung belastet ist, etwa durch Öl oder alte teerhaltige Fugen, räumen wir nur nach Absprache aus und halten es getrennt.
- Farbbeschichtung und Imprägnierung
- Nach der Beschichtung ist der Farbton einheitlich, die alte Farbschattierung verschwindet. Unterschiede in Oberfläche und Saugverhalten des Steins können leicht durchscheinen. Eine Imprägnierung verzögert neue Verschmutzung, sie verhindert sie nicht. Feste Fugen, Beschichtung und Imprägnierung brauchen Zeit zum Aushärten; die Zeiten stehen im Angebot. Sonne, Wetter und Reifen hellen die Farbe mit der Zeit auf und reiben sie in Fahrspuren ab. Eine Imprägnierung lässt mit Wetter und Nutzung nach. Beides wird bei Bedarf aufgefrischt.
- Unkrautbekämpfung und Grünbelag
- Wir behandeln den Bewuchs, der beim Termin vorhanden ist, mit heißem Wasser. Gegen Grünbelag setzen wir, wenn das Angebot es nennt, ein zugelassenes Mittel nach Etikett ein. Neuer Bewuchs kommt wieder; wie schnell, hängt von Lage und Witterung ab.
- Heckenschnitt
- Wir schneiden auf das Maß aus dem Angebot. Vom 1. März bis 30. September sind nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt (§ 39 BNatSchG). Brütet ein Vogel in einem Abschnitt, lassen wir ihn stehen und schneiden ihn später. Nadelgehölze wie Thuja treiben aus altem Holz nicht wieder aus; wie weit wir zurückschneiden, legen wir deshalb mit dir fest.
- Graffiti, Fassade und Laser
- Wir beginnen an einer unauffälligen Stelle. Bleiben dort Schatten, halten wir an und besprechen das Ergebnis mit dir. Brichst du dann ab, berechnen wir Anfahrt und Arbeitszeit bis dahin nach den Sätzen im Angebot. Schatten sind je nach Farbe und Untergrund möglich. Asbestverdächtiges Material bearbeiten wir nicht, Denkmale nur mit Genehmigung der Denkmalbehörde. Ein Graffitischutz erleichtert das Entfernen, er verhindert kein neues Graffiti.
Dass eine Fläche dauerhaft sauber oder frei von Bewuchs bleibt, sagen wir nicht zu.
4. Preise und Abrechnung
Für Verbraucher sind unsere Preise Endpreise in Euro einschließlich Umsatzsteuer und Material. Anfahrtskosten berechnen wir nur, wenn sie im Angebot stehen.
Für Reinigung, Fugen, Beschichtung und Imprägnierung gilt ein fester Preis je Quadratmeter. Das Angebot nennt ihn zusammen mit der geschätzten Fläche. Wir rechnen nach der gemessenen Fläche ab, mindestens aber den Mindestauftragswert aus dem Angebot. Wir messen vor Ort; du kannst dabei sein. Ist die Fläche mehr als 10 % größer als im Angebot angenommen, sagen wir dir das, bevor wir weiterarbeiten. Du entscheidest dann, ob wir die Mehrfläche bearbeiten.
Nennt das Angebot einen Pauschalpreis für die beschriebene Leistung, zum Beispiel beim Heckenschnitt nach Foto oder bei einer Fassade nach Leistungsverzeichnis, bleibt es bei diesem Preis. Nennt es einen Stundensatz, stehen Mindestdauer und Anfahrt im Angebot.
Zeigt sich vor Ort mehr Aufwand, als das Angebot beschreibt, zum Beispiel breitere Fugen, eine größere Fläche oder Flecken wie Rost, Öl oder Farbe, die eine eigene Behandlung brauchen, nennen wir dir den Mehrpreis, bevor wir weiterarbeiten. Ohne dein Ja bleibt es beim Angebot. Arbeiten, die nicht im Angebot stehen, führen wir nur aus, wenn du vorher ausdrücklich zugestimmt hast und den Preis kennst.
5. Zahlung
Die Rechnung bekommst du nach der Abnahme. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
Eine Anzahlung oder Abschläge verlangen wir nur, wenn das im Angebot vereinbart ist.
6. Termine und Wetter
Wir vereinbaren mit dir einen Ausführungstermin oder einen Ausführungszeitraum.
Bei Regen, Frost oder Temperaturen, bei denen Fugenmörtel, Beschichtung oder Imprägnierung laut Hersteller nicht verarbeitet werden dürfen, verschieben wir. Das gilt auch, wenn das Wetter dem Ergebnis schaden würde, zum Beispiel pralle Hitze beim Beschichten oder angekündigter Regen nach einem Mittel gegen Grünbelag. Wir sagen dir so früh wie möglich Bescheid und schlagen dir einen neuen Termin vor. Verschiebt sich die Ausführung um mehr als vier Wochen, kannst du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
7. Was wir von dir brauchen
- einen Wasseranschluss mit ausreichendem Druck und Strom am Objekt, beides auf deine Kosten
- freie Zufahrt und einen Stellplatz für unser Fahrzeug
- eine geräumte Fläche ohne Fahrzeuge, Möbel und Kübel
- geschlossene Fenster und Türen an der Fläche
- dass Kinder und Haustiere während der Arbeit von der Fläche fernbleiben
- alles, was du über Vorschäden, lose Steine, Unterbau, Gefälle und Abfluss, frühere Beschichtungen oder Imprägnierungen und über Leitungen oder Strahler in der Fläche weißt
- bei gemieteten Objekten die Zustimmung des Eigentümers
- wenn wir es brauchen, den Zugang zum Nachbargrundstück, zum Beispiel für die Rückseite einer Hecke
Nach fester Verfugung, Beschichtung und Imprägnierung hältst du die Aushärtezeit aus dem Angebot ein.
Können wir zum vereinbarten Termin nicht arbeiten, weil etwas davon fehlt, vereinbaren wir einen neuen Termin. Für den Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, steht uns die gesetzliche Entschädigung zu (§ 642 BGB).
8. Absage und Kündigung
Du kannst den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Dann steht uns die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich dessen, was wir durch die Kündigung sparen oder anderweitig verdienen (§ 648 BGB).
Dein gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt davon unberührt. Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung, die du mit dem Angebot bekommst.
9. Abnahme
Wenn wir fertig sind, sehen wir uns die Fläche gemeinsam an und halten die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll fest, das du unterschreibst. Was dir auffällt, tragen wir dort ein; deine Rechte daran behältst du.
Bist du nicht vor Ort, bekommst du von uns eine Fertigstellungsnachricht mit Fotos. Darin setzen wir dir eine Frist von sieben Werktagen für die Abnahme und sagen dir, was gilt, wenn du dich in dieser Frist nicht meldest (§ 640 Abs. 2 BGB).
Mit der Abnahme wird die Rechnung fällig, und die Frist für Mängelansprüche beginnt.
10. Wenn etwas nicht stimmt
Ist unsere Arbeit mangelhaft, bessern wir zuerst nach. Gelingt die Nachbesserung nicht, kannst du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kannst du nach Abschnitt 11 verlangen.
Wir haften für unsere eigene Arbeit. Verschleiß und Nachlassen, wie in Abschnitt 3 beschrieben, sind kein Mangel unserer Arbeit, ebenso wenig Schäden, die nachweislich allein auf den Bestand zurückgehen und auf die wir dich vor Beginn hingewiesen haben.
Melde uns Auffälligkeiten bitte möglichst innerhalb von 14 Tagen, am besten mit Foto. Du verlierst keine Rechte, wenn du dich später meldest.
Verjährung
- Ansprüche wegen Mängeln an Reinigung, Unkrautbekämpfung, Fassaden- und Graffitireinigung, Heckenschnitt und Pflegebesuchen verjähren in einem Jahr ab der Abnahme.
- Ansprüche wegen Mängeln an Imprägnierung, Farbbeschichtung und Fugen aus Sand oder Polymersand verjähren ebenfalls in einem Jahr ab der Abnahme.
- Bei Fugen aus Mörtel gilt die gesetzliche Frist (§ 634a BGB).
- Die kürzere Frist gilt nicht für Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, soweit wir eine Garantie übernommen haben, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Das sind Pflichten, deren Erfüllung den Auftrag überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst, zum Beispiel der sorgfältige Umgang mit deiner Fläche und deinem Eigentum. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei solchen Aufträgen typischerweise vorhersehbar ist.
Das gilt auch für Unternehmen, die wir mit der Ausführung beauftragen.
Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung. Versicherer und räumlicher Geltungsbereich stehen im Impressum.
12. Partnerunternehmen
Wir dürfen die Arbeiten ganz oder teilweise von Partnerunternehmen ausführen lassen. Dein Vertragspartner bleiben wir. Für deren Arbeit stehen wir ein wie für unsere eigene.
13. Fotos und Daten
Wir fotografieren deine Fläche vor und nach der Arbeit, um ihren Zustand und unsere Leistung zu dokumentieren.
Als Referenz auf unserer Website, in sozialen Netzwerken oder in gedruckter Werbung zeigen wir Fotos deiner Fläche nur, wenn du dem gesondert zugestimmt hast, zum Beispiel im Abnahmeprotokoll. Die Zustimmung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf deinen Auftrag und lässt sich jederzeit widerrufen.
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
14. Pflegeplan
Dieser Abschnitt gilt, wenn du den Pflegeplan beauftragst.
- Start
- Der Pflegeplan beginnt mit einer Grundreinigung nach unserem heutigen Verfahren, die wir nach den Preisen der Steinreinigung extra berechnen. Dabei legen wir die Messpunkte fest; das ist die Nullmessung.
- Leistung
- Wir kommen so oft im Jahr, wie im Angebot vereinbart, jeweils in dem dort genannten Zeitfenster, und kündigen den Termin vorher an. Was zu einem Pflegebesuch gehört, steht im Angebot. Nach jedem Besuch bekommst du einen Bericht mit Fotos von festen Messpunkten. Braucht die Fläche zusätzlich etwas, zum Beispiel eine Imprägnierung, machen wir das nur mit deinem Ja zum Preis aus dem Angebot.
- Preis und Zahlung
- Der Preis je Besuch steht im Angebot und gilt für jedes Laufzeitjahr. Du zahlst je Besuch nach der Leistung, per Rechnung.
- Laufzeit und Kündigung
- Der Pflegeplan läuft mindestens zwölf Monate ab der Nullmessung. Du kannst ihn zum Ende dieser zwölf Monate mit einer Frist von einem Monat kündigen. Kündigst du nicht, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter; dann kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Nach der Mindestlaufzeit können auch wir mit dieser Frist kündigen. Die Kündigung geht in Textform, zum Beispiel per E‑Mail. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und dein Kündigungsrecht nach Abschnitt 8 bleiben bestehen.
- Preisänderung
- Nach der Mindestlaufzeit ändert sich der Preis nur, wenn du einem neuen Angebot in Textform ausdrücklich zustimmst.
- Pflegezusage
- Sind vier Wochen nach einem Besuch mehr als 5 % der Fugen an den Messpunkten wieder bewachsen, kommen wir innerhalb von 10 Werktagen noch einmal, ohne Aufpreis. Schick uns dazu ab vier Wochen nach dem Besuch Fotos der Messpunkte; im Zweifel sehen wir uns die Fläche an. Die Zusage gilt ab der Nullmessung. Sie gilt nicht, wenn die Fläche zwischen den Besuchen von anderen behandelt wurde, wenn nach dem Besuch Erde, Sand oder Laub neu auf die Fläche gekommen sind, zum Beispiel von einer Baustelle, einem Beet oder einem Baum, für dauerhaft verschattete oder nasse Bereiche und wenn wir einen Besuch nicht ausführen konnten, weil etwas aus Abschnitt 7 fehlte. Deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
15. Zusätzlich für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber
Dieser Abschnitt gilt, wenn Sie den Auftrag als Unternehmer, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen erteilen. Er geht den Abschnitten 1 bis 14 vor, soweit er etwas anderes regelt. Ein Rahmenvertrag mit uns geht diesen Bedingungen vor.
- Preise
- Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Pflegevertrag
- Leistungen, Pauschale und Laufzeit eines Pflegevertrags stehen im Vertrag. Die Pflegezusage aus Abschnitt 14 gilt dafür nicht.
- Eigene Bedingungen
- Ihre Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
- Mängelanzeige
- Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme in Textform an. Versäumen Sie die Frist, können Sie wegen dieses Mangels keine Ansprüche mehr geltend machen; das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
- Verjährung
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Arbeiten an einem Bauwerk, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben; dann gelten die gesetzlichen Fristen.
- Verzug
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen: Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 € (§ 288 BGB).
- Aufrechnung
- Aufrechnen können Sie nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertrag stammen.
- Verkehrssicherung
- Pflichten zur Verkehrssicherung übernehmen wir nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
- Gerichtsstand
- Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz der Pflasterlux GmbH.
16. Recht und Schlichtung
Es gilt deutsches Recht. Bist du Verbraucher und wohnst in einem anderen Staat, behältst du den Schutz der zwingenden Vorschriften dieses Staates.
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet.